Seit Jahren versucht der Bundesgerichtshof (BGH) die Schwarzarbeit einzudämmen. Nun gibt es ein weiteres wichtiges Urteil zur Rückforderung von Schwarzarbeitergeld.
Reichen das eigene Einkommen und Vermögen (noch) nicht aus, ziehen junge Paare oft in eine Wohnung im Haus der Eltern eines Partners. Sie richten sich die Wohnung ein und dürfen sie kostenfrei nutzen. Aber was gilt, wenn das junge Glück zerbricht und ein Partner auszieht? Kann er dann Ersatz für die von ihm erbrachten Leistungen verlangen?
Da kauft man eine große Packung und stellt dann fest, dass nur ganz wenig Inhalt vorhanden ist. Und dann?
Die Bewertung von Grundstücken spielt in der güterrechtlichen Auseinandersetzung eine wesentliche Rolle. Können Kontostände durch einfache Auskünfte der Kreditinstitute ermittelt werden, ist die Wertermittlung von Immobilien deutlich schwieriger.
Mit der Scheidung einer Ehe wird der Versorgungsausgleich geregelt. Die in der Ehezeit (Zeit zwischen der Eheschließung und dem Beginn des Scheidungsverfahrens) erworbenen Versorgungsanrechte werden hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Was gilt, wenn ein solches Versorgungsanrecht während des laufenden Scheidungsverfahrens aufgelöst wird, hat das Oberlandesgericht Schleswig kürzlich entschieden.
Zahlen Eltern für ihre Kinder Unterhalt, stellt sich die Frage, wie sich weitere Kinder aus neuen Beziehungen auf die Zahlungen auswirken. So kann sich ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil nach der Geburt eines weiteren Kindes dazu entscheiden, Elternzeit in Anspruch zu nehmen und Elterngeld zu beziehen. Muss dabei hingenommen werden, dass dann für den zu zahlenden Unterhalt nicht mehr genügend Einkünfte vorhanden sind?
Die Kläger forderten die Zahlung eines Augleiches in Höhe von 400 € nach Art. 5 Abs. 1 c i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Die persönliche steuerliche Belastung und die daraus resultierende Höhe des Nettoeinkommens hängen unter anderem von der jeweiligen Steuerklasse ab. Ehegatten können bei gemeinsamer Veranlagung wählen, ob sie gemeinsam in der Steuerklasse 4 veranlagt werden oder ihre steuerliche Last auf die Steuerklassen 3 und 5 aufteilen. Dabei ist das tatsächliche Nettoeinkommen bei der Steuerklasse 3 am höchsten, bei Steuerklasse 5 am niedrigsten - ein Fakt, der bezüglich des Unterhalts von erheblicher Bedeutung ist.
Der Kauf eines Pferdes stellt stets ein wirtschaftliches Risiko dar. Deshalb sollten Pferde vor einem Kauf auch tierärztlich untersucht werden. Was aber, wenn dem Veterinär ein Fehler unterläuft?
Errichten Ehegatten ein Testament, tun sie das meist in der Form des sogenannten Berliner Testaments: Die Ehegatten bestimmen sich gegenseitig zu Alleinerben, ihre Kinder sollen zu gleichen Teilen das Vermögen erben, das der überlebende Ehegatte letztendlich hinterlässt.
In vielen Fällen ist eine persönliche Unterschrift erforderlich. Was aber, wenn die Unterschrift überhaupt nicht lesbar ist?
Die elterliche Sorge umfasst das Recht, in religiösen Dingen die Entscheidungen für das Kind zu treffen. Steht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu, haben sie damit auch in religiösen Dingen die Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Bei unterschiedlichen religiösen Vorstellungen ergeben sich daraus insbesondere bei Trennung und Scheidung immer wieder Probleme.
Bei Trennung und Scheidung stellt sich die Frage, welche güterrechtlichen Ansprüche ein Ehegatte dem anderen gegenüber hat. Dazu ist zu ermitteln, welches Vermögen jeder Ehegatte bei Eheschließung hatte und schließlich bei Einleitung des Scheidungsverfahrens aufweist. Die Differenz ist der Zugewinn des einzelnen Ehegatten - und wer den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, muss dem anderen von dieser Differenz die Hälfte überlassen.
Das Unterhaltsrecht unterscheidet zwischen allgemeiner und gesteigerter Unterhaltspflicht. Bei der gesteigerten Unterhaltspflicht wird der Unterhaltspflichtige in besonderem Maße zur Zahlung von Unterhalt herangezogen. Diese gesteigerte Unterhaltspflicht besteht zumeist gegenüber den eigenen minderjährigen und gleichsam unverheirateten Kindern.
Die Folge von Trennung und Scheidung ist es, dass sich die Ehegatten zwangsläufig neu orientieren müssen. Das bezieht sich auf alle allgemeinen Lebensumstände - und somit auch auch auf die beruflichen. Ist die trennungsverursachte berufliche Veränderung mit einer Phase der Arbeitslosigkeit verbunden, stellt sich die Frage, ob für die Übergangszeit ein Unterhaltsanspruch besteht.
Ärzte müssen eine Schwangere vor Operationen - insbesondere natürlich auch vor der Geburt - hinreichend aufklären. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste nun darüber urteilen, ob die allgemeine Aufklärungspflicht ausreichend ist oder ob unmittelbar vor Durchführung eines Kaiserschnitts eine erneute Aufklärungspflicht besteht.
Kann ein fehlender Aschenbecher im Neuwagen die Rückgängigmachung des Kaufvertrags rechtfertigen?
Eltern richten für ihren minderjährigen Nachwuchs häufig Sparbücher ein. Auf diesen soll dann das Geld angespart werden, das die Kinder zu Geburtstagen, Weihnachten oder anderen Anlässen erhalten. Meist wollen die Eltern somit verhindern, dass ihre Kinder größere Geldbeträge sogleich verbrauchen. Verfügungsberechtigt sind aufgrund der Minderjährigkeit der Kinder naturgemäß die Eltern. Was aber passiert, wenn sich nun die Eltern an einem solchen Sparvermögen "bedienen"?
Inwieweit Mitarbeiter besser bei der Wahrheit bleiben sollten und Auftraggeber für ihre Mitarbeiter einzustehen haben, musste das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg im folgenden Fall entscheiden.
Eine Hausratversicherung gehört zum Standard. Selten wird sie gebraucht, dennoch wird sie von sehr vielen als sinnvoll angesehen. Besonderheiten können sich ergeben, wenn es zu Trennung und Scheidung kommt.
Viele Kontoführungsgebühren von Privatkunden dürften nach diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam sein.
Trennung und Scheidung führen zu einer Menge Belastungen. Die laufenden Kosten sind über den Unterhalt zu regeln. Dabei spielt eine erhebliche Rolle, wer alles unterhaltsberechtigt ist. Die ehelichen Kinder gehen dabei nicht weiteren Kindern des Unterhaltspflichtigen vor - denn diese sind ihnen gleichgestellt.
Das Gesetz sieht eine persönliche Anhörung der Ehegatten durch das Gericht vor, bevor eine Ehe geschieden wird. Es ist nicht zwangsläufig notwendig, die Ehegatten im selben Termin anzuhören. Nach Möglichkeit sollten die Ehegatten aber - ggf. auch an verschiedenen Terminen - unmittelbar und direkt bei Gericht erscheinen. Zugelassen wurde dafür jetzt auch die Anhörung durch eine Videokonferenz.
Das Thema Sorgerecht bereitet bei Kindern aus nichtehelichen Partnerschaften immer wieder Schwierigkeiten. Automatisch ist mit der Geburt die Kindesmutter Alleininhaberin der elterlichen Sorge. Noch immer unklar ist, unter welchen Voraussetzungen der Kindesvater verlangen kann, Mitinhaber der elterlichen Sorge zu werden.
Streitigkeiten über den Umgang mit den Kindern sind für alle Beteiligten äußerst unangenehm. Heftig gerungen wird um die Frage, was dem Wohl des Kindes entspricht. Hoch emotional wird verhandelt und durch gerichtliche Entscheidung oder - was zum Glück öfter der Fall ist - durch einen Vergleich geregelt, wann der Umgang mit den Kindern stattfindet. Und doch wird diese Regelung nicht immer umgesetzt.
Haben sich Ehegatten räumlich getrennt, ist oft ein erster großer Schritt auf dem Weg zur Scheidung vollzogen. Schwierig kann es werden, wenn zwar klar ist, dass die Ehegatten nicht mehr zusammen leben wollen, aber keiner bereit ist, aus der ehelichen Wohnung auszuziehen. Die Frage ist dann: Wie werde ich den anderen los, ohne selber ausziehen zu müssen?
Mit der Scheidung ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs verbunden. Es wird ermittelt, in welcher Höhe jeder Ehegatte in der Ehezeit Versorgungsanrechte erworben hat. Die Hälfte wird jeweils vom Versicherungskonto des einen Ehegatten auf das des anderen übertragen.
Gerät ein Unterhaltspflichtiger längere Zeit in Haft, stellt sich die Frage, wie sich dies auf den Unterhalt auswirkt. Er wird geltend machen, keinen Unterhalt zahlen zu können, da er im Vollzug sei. Derjenige mit dem Anspruch auf Unterhalt wird entgegenhalten, dass den Straftäter niemand gezwungen habe, eine Straftat zu begehen, und dass er daher den vollen Unterhalt zu zahlen habe. Was gilt?
Schwiegereltern können Geschenke an ihr Schwiegerkind nach Trennung und Scheidung der Ehe nicht zurückverlangen. Etwas anderes gilt, wenn die Schenkung erkennbar in der Vorstellung erfolgt ist, dass die Ehe zwischen Schwiegerkind und Kind fortbesteht und es nach Trennung und Scheidung unzumutbar ist, es bei dem durch die Schenkung herbeigeführten Zustand zu belassen.
Eins ist klar: Wird in einer Wohnungseigentumsanlage der Prostitution nachgegangen, kann Unterlassung verlangt werden. Aber wer darf das? Der einzelne Eigentümer oder die Gemeinschaft?
Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist, die eheliche Lebensgemeinschaft also nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Das Scheitern der Ehe wird vermutet, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und übereinstimmend die Scheidung wollen. Aber geht es nicht auch schneller, wenn beide einvernehmlich die Scheidung wollen?
Werden Vertragspartner arglistig getäuscht oder beim Vertragsschluss bedroht, kann das Rechtsgeschäft nichtig sein.
Wie hoch sich die Anzahlung auf den Reisepreis belaufen darf, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Grundsätzlich kann eine Ehe erst geschieden werden, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Unter ganz strengen Voraussetzungen lässt der Gesetzgeber davon eine Ausnahme zu: Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist möglich, wenn ein Ehegatte in seiner Person Gründe liefert, die das Abwarten des Trennungsjahres zu einer unzumutbaren Härte werden lassen.
Der Entzug der elterlichen Sorge darf nur erfolgen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist. Es kommt also nicht darauf an, bei wem das Kind besser gefördert werden könnte oder wer besser geeignet ist, die notwendigen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Kind zu treffen. Zur Frage, wann die beschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat sich jüngst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geäußert.
Zugewinnausgleich kann im Normalfall erst mit bzw. nach der Scheidung verlangt werden. Unter gewissen Voraussetzungen besteht der Anspruch schon früher. Das ist u.a. dann der Fall, wenn in gewisser Weise bestimmte Auskünfte verweigert werden. Worum geht es und in welchen Grenzen besteht der Anspruch?
Wer nicht über die finanziellen Mittel verfügt, einen Rechtsanwalt oder auch das Gericht zu bezahlen, kann Anspruch auf staatliche Unterstützung bis hin zur Übernahme der gesamten Kosten haben. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Einschaltung des Rechtsanwalts und des Gerichts erforderlich ist. Soll eine Ehe geschieden werden, muss das Gericht immer eingeschaltet werden. Gilt das aber auch für die Beauftragung eines Rechtsanwalts?
Wem eine Forderung zusteht, der muss sich darum kümmern, dass diese umgesetzt wird. Besteht zum Beispiel ein ausstehender Anspruch auf die Zahlung eines Kaufpreises, sollte der Anspruchsinhaber klagen, da der Anspruch sonst verjährt. Mit der Vollstreckung des gerichtlichen Urteils kann erst einmal gewartet werden. Im Unterhaltsrecht gilt jedoch etwas anderes.
Prozesskostenhilfe soll Menschen in die Lage versetzen, Prozesse zu führen, auch wenn sie durch ihre wirtschaftlichen Verhältnisse dazu nicht in der Lage sind. Dann zahlt der Staat die Gerichts- und die eigenen Anwaltskosten. Was aber, wenn man sich diese Leistungen erschlichen hat?
Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, bis sie eine Ausbildung abgeschlossen haben und auf eigenen Beinen stehen. Dieser Grundsatz gilt jedoch eingeschränkt. Denn naturgemäß hat sich das Unterhalt fordernde Kind auch in gewissem Rahmen zielstrebig um eine Ausbildung und deren Abschluss zu kümmern. Was gilt, wenn es an der erforderlichen Zielstrebigkeit fehlt?
Vorsicht bei Internetauktionen. Stellen Sie ein teures Produkt für ein Mindestgebot von 1 EUR zur Versteigerung ins Internet, müssen Sie sich unter Umständen daran festmachen lassen.
Zur Unterhaltsbestimmung muss Auskunft über Einkommen und Vermögen erteilt werden. Verlangt ein Ehepartner nach der Trennung Unterhalt vom anderen, fordert er diesen in aller Regel als Erstes auf, mitzuteilen und zu belegen, was er in den letzten zwölf Monaten verdient und welche unterhaltsrechtlich relevanten Ausgaben er getätigt hat. Das macht mitunter Mühe und kann aufwendig sein. Wer sich sicher ist, ohnehin keinen Unterhalt zu schulden, wird diesen Aufwand scheuen - kann sich ihm aber kaum entziehen.
Trennt sich ein Ehepaar, kann der Ehegatte, der keine oder geringere Einkünfte hat, geltend machen, er sei zunächst einmal so zu stellen, als würde die Ehe weiter bestehen. Er kann daher Trennungsunterhalt verlangen. Das gilt jedenfalls für das Trennungsjahr, da dieses Aufschluss darüber geben soll, ob die Ehegatten wieder zusammenfinden oder die Trennung endgültig ist und die Ehe geschieden wird. Schwierig wird es, wenn die Scheidung danach nicht betrieben wird, die Ehegatten jedoch weiterhin getrennt leben.