Bei der Frage, ob das Kind einen vom bisherigen Familiennamen unterschiedlichen Namen tragen soll, handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, so dass das Familiengericht grundsätzlich darüber entscheiden kann.
Die nicht miteinander verheirateten Eltern streiten über den Nachnamen, den ihr gemeinsames Kind tragen soll.
Europäisches Gemeinschaftsrecht geht deutschem Recht vor. Deshalb haben die Eltern das Recht, für ihr in England geborenes deutsches Kind einen Doppelnamen in das Geburtenregister eintragen zu lassen, auch wenn dies dem deutschen Namensrecht widerspricht.
Mit der Wahl des Vornamens "Djehad" für ihren Sohn gefährden Eltern nicht das Wohl ihres Kindes. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus
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