Ist ein Vater gegenüber seinem nichtehelich geborenen Kind unterhaltspflichtig und kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies Auswirkungen auf die Entscheidung hinsichtlich der Übertragung des elterlichen Sorgerechts haben.
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem solchen Fall die Übertragung der elterlichen Sorge auf den unterhaltspflichtigen Vater abgelehnt. Die Kölner Richter begründeten ihre Entscheidung mit der daraus folgenden Unzuverlässigkeit des Vaters. Zudem arbeite er nicht mit dem Jugendamt zusammen und sei auch sonst wenig zuverlässig. Dies alles entspreche nicht dem Wohl des Kindes, argumentierten die Richter.
Hinweis: Auch wenn die Rechtsposition von Vätern nichtehelich geborener Kinder inzwischen durch verschiedene Gerichtsentscheidungen gestärkt worden ist, ist die Übertragung des Sorgerechts noch lange kein Automatismus. In erster Linie wird nachvollziehbarerweise auf das Kindeswohl abgestellt.
Quelle: OLG Köln, Beschl. v. 28.11.2011 - 4 WF 184/11
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