Keine Persönlichkeitsverletzung: Verfügung des Jugendamts zum Umgang mit Kindern in deutscher Sprache

Wenn Kinder mehrsprachig aufwachsen, ist das für sie in aller Regel von Vorteil. Spätestens im Berufsleben können sie davon profitieren. Es gibt aber auch Situationen, in denen einer der Elternteile nicht wünscht, dass der andere mit den gemeinsamen Kindern in einer anderen Sprache spricht. Bisweilen kommt es sogar zu einer entsprechenden Untersagung durch das Jugendamt.

In dem vom Oberlandesgericht Hamburg zu entscheidenden Fall war einem Kindsvater aufgetragen worden, während des sogenannten begleiteten Umgangs mit seinen Kindern nicht in seiner Muttersprache Polnisch, sondern Deutsch zu sprechen. Dabei wird einem Elternteil - in diesem Fall dem Vater - der Umgang mit dem Kind lediglich in Anwesenheit einer neutralen, psychologisch geschulten Person gewährt, die den Umgang im Sinne des Kindeswohls überwacht. Da die Begleitperson jedoch kein Polnisch sprach, untersagte das Jugendamt dem Vater den Kontakt mit seinen Kindern in polnischer Sprache.

Der Vater versuchte, sich mit allen Mitteln dagegen zu wehren - allerdings mit nur teilweisem Erfolg. Letztlich kam es zu der Einigung, dass der begleitete Umgang (auch) in polnischer Sprache stattfinden konnte. Ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld wurde dem Vater jedoch versagt. Nach Ansicht des Gerichts war in der Verfügung des Jugendamts keine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu sehen - unabhängig davon, ob das Jugendamt eine solche Verfügung überhaupt hätte treffen dürfen. Jedenfalls sei der Kindsvater nicht so erheblich in seinen Rechten verletzt, dass er Schmerzensgeld beanspruchen könne. Das Gericht konnte daher die Frage der Rechtmäßigkeit der Jugendamtsverfügung offen lassen.

Hinweis: Behörden haben bei ihren Entscheidungen meist einen Ermessensspielraum, so dass ein konstruktives Gespräch mit dem Zuständigen oft mehr bewirken kann als der Gang zum Gericht. Ideal ist es, wenn der Anwalt anwesend ist oder zumindest im Vorfeld beratend tätig wird.


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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