Reiserecht & Fahrgastrechte

Sobald die schönsten Tage im Jahr nicht wunschgemß verlaufen, ergeben sich für viele Personen zahlreiche Probleme. Häufig sind Reisemängel, Flugverspätungen, Umbuchungen, Stornierungen, Gepäckverlust, Schwierigkeiten am Urlaubsort Ursachen für Konflikte.

Oft können Ansprüche wegen Reisemängeln nicht durchgesetzt werden, weil die Betroffen nichts von ihren Pflichten, etwa zu späte Mängelanzeige oder fehlende Beweissicherung, wissen.

Rechte für Fluggäste sind in verschiedenen Rechtsverodnungen geregelt. Die wichtigsten bilden dabei das Montrealer Übereinkommen und die EU-Verordnung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, der Annullierung oder großen Verspätung von Flügen (EG Nr. 261/2004). In der Regel haben Sie bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung gegen Ihre Fluggesellschaft einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250,- / 400,- / 600,- Euro (abhängig von der Flugstrecke).

Da das Reiserecht teilweise kurze Fristen vorsieht, ist schnelle Hilfe geboten, damit Urlauber zu ihrem Recht kommen.

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Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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