Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsverhältnisse, die von natürlichen und juristischen Personen eingegangen werden können. Die Regelungen dazu finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Im Zivilrecht geht es um die Freiheit des Willens, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten - oder auch nicht (sog. Privatautonomie). Durch eine Vielzahl von tatsächlichen Gegebenheiten kann diese Autonomie jedoch auch eingeschränkt sein. Diese Freiheit prägt aber unabhängig davon das Zivilrecht, denn sie lässt eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zu. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag.

Zivilrechtliche Probleme kommen im Alltag, beispielsweise in Form von Kauf- oder Werkverträgen, umfangreich vor. Für Vertragsparteien ergeben sich wechseleitige Rechte und Pflichten. Sie haben vielleicht eine Sache gekauft, die einen Mangel hat oder es erfolgte eine unsachgemäße Reparatur?.

Sobald ein Streit entsteht, geht es im Zivilrecht meist um die Frage: Wer will was von wem und woraus (Rechtsgrund). Und genau hier beginnt die beratende und vertretende Tätigkeit meiner Kanzlei.

Ich bin gerne für Sie da, um für Sie die Klärung aufgetretener Konflikte oder die Vermeidung sich anbahnender Problemsituationen zu übernehmen.

Haben Sie Fragen oder Probleme zum Thema Vertragsrecht oder Schadensersatz/Schmerzensgeld? Rufen Sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail! Tel:  0355 75 36 77 40 | mail@kanzlei-frobel.de |  >>Kontaktformular


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Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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