Streitwert

Der Streitwert eines Verfahrens ist maßgeblich für die Gebührenabechnung der Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. der Gerichte nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Des Weitere spielt der Streitwert bei der Frage, ob einen Klage vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht erhoben werden muss, eine Rolle und ob ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt werden kann.

Doch wie bestimmt sich der Streitwert? Bei Geldforderungen ist es einfach. Streiten sich zwei Parteien um 1.000 € liegt der Streitwert bei genau diesen 1.000 €. Bei Sachen entspricht der Streitwert dem Wert der Sache. Je nachdem der Kaufpreis oder Wiederbeschaffungswert.

Bei Leitungen die immer wiederkehren, z.B. Unterhalt oder Miete, richtet sich der Streiwert dagegen nach dem Jahreswert der Leistung bzw. bei Kürzungen oder Ehöhungen der Leistung nach dem jährlichen Differenzbetrag.

Einige Streitigkeiten sind nicht bezifferbar. In solchen Fällen wird der Streitwert oft in Tabellen oder im Gesetz geregelt. Beispielsweise wird der Streitwert in Kindschaftssachen (Umgang, Sorgerecht) nach § 45 FamGKG auf 3.000 € festgelegt.