Diese Entscheidung ist für jeden Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse wichtig.
Die Klägerin hat nach einer durch die Krankenkasse bezahlten Magenoperation ca. 50 kg abgenommen. Dadurch hatten sich an verschiedenen Körperstellen Hautüberschüsse gebildet. Seit der Abnahme hält sie ihr Gewicht seit zwei Jahren konstant.
Selbständige, aber auch andere kennen die Situation: In wirtschaftlich guten Zeiten hat man sich zum Eintritt in eine private Krankenversicherung entschlossen. Sobald es jedoch nicht mehr so gut läuft, wird erfahrungsgemäß an Beiträgen für Versicherungen gespart. Eine Unfallversicherung lässt sich guten Gewissens kündigen, bei der Krankenversicherung ist das jedoch nicht der Fall. Dort wird gegebenenfalls dann in den Basistarif gewechselt und bei einigen Leistungen, die man vorher gewohnt war, müssen somit Abstriche gemacht werden.