Vor den Gerichten wurde schon häufig wegen Kinderlärm in Wohnungseigentumsanlagen gestritten. Doch was hat es zur Folge, wenn eine angemietete Eigentumswohnung von einer Tagesmutter zur Betreuung von Kindern genutzt wird? Eine Antwort darauf gab kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH).
Mietverträge werden in aller Regel schriftlich abgeschlossen. Das bietet beiden Vertragsparteien eine gewisse Rechtssicherheit und erleichtet die Beurteilung in einem eventuellen Streitfall. Es ist jedoch grundsätzlich auch möglich, einen Mietvertrag mündlich zu vereinbaren.
Anders als in einem privaten Mietverhältnis kann in einem Mietvertrag über gewerblich zu nutzende Räumlichkeiten vereinbart werden, dass vom Mieter zusätzliche Kosten zu übernehmen sind. Wenn sich die Vertragsparteien einigen, darf der gewerbliche Vermieter dem Mieter also mehr Kosten auferlegen, als im Gesetz hinsichtlich privater Mietverträge vorgesehen sind.
Vereinbaren der Eigentümer eines Grundstücks und derjenige, der das Grundstück gewerblich nutzen darf, ein monatliches Entgelt für die Nutzungsmöglichkeit, so gilt die Verpflichtung zur Zahlung dieses Entgelts grundsätzlich bis zum Ende des Vertrags bzw. bis zur Rückgabe des Grundstücks. Unterbreitet der Grundstückseigentümer parallel dazu ein zeitlich befristetes Kaufangebot, so gilt für das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht automatisch auch die zeitliche Befristung.
Wird die Angestellte des Mieters eines gewerblichen Mietobjekts verletzt, weil die Fenster des Objekts Konstruktionsfehler aufweisen, so steht der Angestellten ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Vermieter zu. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Mietmangel bereits zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses bestand.
Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus
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