Versicherungsschutz bei Bewerbungsgesprächen

Unfallversicherung Rechtsanwaltskanzlei Cottbus

 

Ein Arbeitsloser, der auf direktem Weg zu bzw. von einem Vorstellungsgespräch verunglückt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger war Arbeitslosengeld I Bezieher. Die Agentur für Arbeit vermittelte ihm ein Jobangebot auf das er sich bewarb. Auf dem Weg vom Vorstellungsgespräch hatte er mit seinem Fahrrad einen Unfall. Er zog sich schwere Gerhinverletzungen zu und liegt seit dem im Wachkoma und hat Pflegestufe III. Seine Verlobte wurde als rechtlicher Betreuer eingesetzt. Die zuständige Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an, da er keiner Anweisung der Arbeitsagentur gefolgt sei, dieses oder ein anderes Vorstellungsgespräch wahrzunehmen gefolgt sei.

Das Gericht sah dies jedoch anders. Ein Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagetur umfasse nicht nur die Aufforderung zur Bewerbung sondern auch zur Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch. Schließlich sei das in den meisten Fällen Voraussetzung um den Arbeitsplatz angeboten zu bekommen. Die Bewerbung und das Vorstellungsgespräch seien so eng miteinander verbunden, dass auch der Versicherungsschutz greifen würde.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass natürlich nicht jeder Kontakt mit dem potentiellen Arbeitgeber einen Versicherungsschutz auslöst.

LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 U 5238/14