Dürfen alkoholische Mischgetränke als "Energy & Vodka" bezeichnet werden? Oder wird der Verbraucher damit in die Irre geführt?
Ein Schutzverband der Spirituosenindustrie sah in der Bezeichnung eines Getränks als "Energy & Vodka" einen Verstoß gegen Verordnungen der Europäischen Union. Die Angabe "Energy & Vodka" suggeriere dem Verbraucher, dass das Getränk besondere positive Nährwerteigenschaften aufweise. Der Verbraucher schreibe dem Getränk eine anregende, stimulierende Wirkung auf seinen Organismus zu. Für ein Getränk mit einem Alkoholgehalt von 10 % sei die Angabe nach Ansicht des Verbands deshalb unzulässig.
Er zog mit seiner Klage bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser sah die Angelegenheit allerdings anders. Mit der Bezeichnung "Energy & Vodka" wird nach Ansicht des BGH nicht zum Ausdruck gebracht, dass das Getränk besondere Eigenschaften besitzt. Es wird lediglich auf eine Eigenschaft des Produkts hingewiesen, die alle Lebensmittel der entsprechenden Gattung aufweisen.
Hinweis: Der Verbraucher wird also nicht in die Irre geführt und weiß genau, was er da zu sich nimmt. Ob und welche Getränke er seinem Körper zumuten möchte, bleibt in diesem Fall ihm überlassen.
Quelle: BGH, Urt. v. 09.10.2014 - I ZR 167/12
Diana Frobel - Rechtsanwältin für Zivilrecht - Cottbus