Ein aktuelles Problem, das bereits durch die Medien ging: Dürfen Internetflatrates ab einem bestimmten Datenvolumen gedrosselt werden? Die Antwort kommt nun vom Landgericht Köln (LG).
Ein Telekommunikationsunternehmen verwendete eine Vertragsklausel, die regelt, dass ab Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Surfgeschwindigkeit im Festnetzbereich gedrosselt wird. Das LG war der Ansicht, dass die Klausel die Kunden unangemessen benachteiligt. Mit dem Begriff "Flatrate" verbindet der Durchschnittskunde bei Internetzugängen über das Festnetz nämlich eine bestimmte Surfgeschwindigkeit zum Festpreis und rechnet nicht mit Einschränkungen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wird durch die Drosselung gestört. Das Problem trifft zudem nicht nur "Power-User", sondern ein breites Publikum.
Hinweis: Unternehmen dürfen nicht mit Internetflatrates im Festnetzbereich werben und dann die Surfgeschwindigkeit ab Erreichen eines bestimmten Übertragungsvolumens reduzieren.
Quelle: LG Köln, Urt. v. 30.10.2013 - 26 O 211/13
Diana Frobel - Rechtsanwältin für Zivilrecht - Cottbus