Erbschaftszeitpunkt: Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht auch für Schenkungen vor Geburt des Erben

Stirbt eine Person und wird ihr Erbe verteilt, kann es - je nach Konstellation - zu unschönen Szenen kommen. Die Praxis zeigt, dass dies regelmäßig vorkommt, weil sich einer oder mehrere der Erben benachteiligt fühlen.

Dem kann man vorbeugen, indem man zu Lebzeiten ein Testament aufsetzt und seinen Willen zum Ausdruck bringt, in welcher Art und Weise sein Erbe aufgeteilt werden soll. Der Gesetzgeber hat der grundsätzlich bestehenden Testierfreiheit jedoch insoweit einen Riegel vorgeschoben, als dass bestimmte Personen ein Anrecht auf Erhalt eines Pflichtteils haben. Hierzu gehören zum Beispiel Kinder, Eltern, Ehegatten oder auch Lebenspartner des Verstorbenen. Selbst wenn diese im Rahmen des Testaments vom Erbe ausgeschlossen werden, haben sie dennoch einen Anspruch auf diesen Pflichtteil. Darüber hinaus steht ihnen ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch zu, falls der Verstorbene noch zu Lebzeiten Teile seines Erbes verschenkt. Dadurch sollen die betreffenden Personen so gestellt werden, als sei die Schenkung nicht erfolgt und die verschenkte Sache oder das verschenkte Geld nach wie vor Teil des Erbes.

Der Bundesgerichtshof hat jüngst darüber entschieden, auf welchen Zeitpunkt bei dem Pflichtteilsergänzungsanspruch abzustellen ist. Nach Ansicht des Gerichts sei bei der Ermittlung des Pflichtteilergänzungsanspruchs nicht maßgeblich, ob die Pflichtteilsberechtigung bereits zum Zeitpunkt der Schenkung bestehe. Auch wenn der spätere Pflichtteilsberechtigte zum Zeitpunkt der Schenkung noch nicht geboren sei, stehe ihm dieser grundsätzlich mit seiner Geburt zu.

Hinweis: Eine Schenkung findet bei der Ermittlung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs immer weniger Berücksichtigung, je mehr Zeit seit der Schenkung vergangen ist. Zudem sind Geschenke, die der Pflichtteilsberechtigte von dem Verstorbenen erhalten hat, auf seinen Anspruch anzurechnen.

Quelle: BGH, Urt. v. 23.05.2012 - IV ZR 250/11


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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