Hauserwerb bei insolventem Vorbesitzer: Neuer Vermieter ist zur Rückzahlung von Mietkautionen verpflichtet

Wird ein Haus verkauft, in dem Mieter wohnen, gilt zunächst einmal der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Die Mieter müssen sich demnach keine Sorgen machen, weil der Hauskäufer an die Stelle des bisherigen Vermieters tritt und sich an den bestehenden Mietverträgen inhaltlich nichts ändert.

Muss der ehemalige Vermieter Insolvenz anmelden, stellt sich für den Nachfolger die Frage, ob er einem Mieter die beim ehemaligen Vermieter einst hinterlegte Mietkaution auszahlen muss.

Der Bundesgerichtshof entschied einmal mehr zugunsten der Mieter. Der Erwerber des Hauses und somit neue Vermieter hat die Pflicht, die Mietkaution auch dann zurückzuzahlen, wenn er sie von seinem Vorgänger aufgrund eingetretener Zahlungsunfähigkeit selbst nicht erstattet bekommen kann.

Hinweis: Nicht zuletzt wegen der günstigen Zinslage haben in der letzten Zeit viele Häuser den Eigentümer gewechselt. Bei bestehenden Mietverhältnissen ist dem Immobilienkäufer dringend geraten, sich im Vorfeld umfassend beraten zu lassen und sich vor allem gründlich über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verkäufers zu informieren.

Quelle: BGH, Urt. v. 07.03.2012 - XII ZR 13/10


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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