Wird ein Mietverhältnis durch Kündigung beendet, kann es vorkommen, dass es sich Mieter und/oder Vermieter noch einmal anders überlegen und das Mietverhältnis fortführen wollen. Allerdings ist es in einem solchen Fall nicht damit getan, dass der Mieter in der Wohnung bleibt und auch der Vermieter so tut, als hätte es die Kündigung nicht gegeben.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz muss für ein neues Mietverhältnis ein neuer Vertrag geschlossen werden, das heißt eine konkrete Einigung der beiden Parteien erfolgen. Durch das "Aussetzen" der Kündigung werde laut Gericht keine wirksame Fortführung des bisherigen Mietverhältnisses begründet.
Quelle: OLG Koblenz, Urt. v. 15.02.2012 - 5 U 1159/11
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