Wohnwertverbesserung: Vermieter hat Anspruch auf Einbau funkbasierter Kaltwasserzähler

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur Zulässigkeit des Einbaus von funkbasierten Ablesesystemen in Mietwohnungen getroffen.

Die Klägerin ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, in dem die Beklagte eine Wohnung angemietet hat. Das Gebäude ist mit einer Zentralheizung ausgestattet. Der Verbrauch wird über Verbrauchserfassungsgeräte für Wärme, Warm- und Kaltwasser erfasst.

Im Mai 2009 teilte die Vermieterin ihren Mietern mit, dass sie im Rahmen eines Regelaustauschs die Heizkostenverteiler durch ein funkbasiertes Ablesesystem ersetzen werde. Die beklagte Mieterin verweigerte den beabsichtigten Austausch der Ableseeinrichtungen mit der Begründung, in der von ihr angemieteten Wohnung kein mit Funk arbeitendes System einsetzen zu wollen.

Nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts zu Unrecht. Denn bei dem Einbau des funkbasierten Kaltwasserzählers handelt es sich um eine Wohnwertverbesserung. Der Einbau kann den Wert der Wohnung erhöhen, wenn diese zum Zwecke der Ablesung nicht betreten werden muss.

Quelle: BGH, Urt. v. 29.09.2011 - VIII ZR 326/10


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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