Wohnflächenunterschreitung: Mietminderung auch bei "ca."-Angabe im Mietvertrag

Ein "Klassiker" im Mietrecht und daher auch hier schon mehrfach angesprochen - das Recht zur Minderung der Miete im Fall der Unterschreitung der Fläche des Mietobjekts. Ist dieses mehr als 10 % kleiner als im Mietvertrag angegeben, ist der Mieter zu einer anteiligen Mietkürzung berechtigt.

Dies gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn im Mietvertrag die Wohnfläche mit einer "ca."-Angabe versehen ist. Auch in einem solchen Fall gelte die 10%-Grenze, so das Gericht. Ein solcher Zusatz spielt nach Auffassung der Karlsruher Richter auch hinsichtlich der Berechnung der Höhe der Mietminderung keine Rolle. Es komme insoweit lediglich auf die tatsächliche Abweichung der Flächengröße zum Nachteil des Mieters an.

Quelle: BGH, Urt. v. 10.03.2010 - VIII ZR 144/09


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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