Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich ein Paar trennt und nach einer Versöhnung wieder zueinander findet. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Köln zu beurteilen hatte, gab es jedoch insgesamt 17 solcher Trennungen und Versöhnungen. Zu viele in den Augen der Kölner Richter. Konsequenz: Das Gericht entzog den Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder und übertrug es dem Jugendamt.
Begründung: Die Trennungen und Versöhnungen waren jeweils mit Umzügen verbunden, so dass bei den Kindern gravierende Entwicklungsstörungen sichtbar wurden. Dies verhindere jedoch ihre störungs- und angstfreie Entwicklung, so das Gericht.
Quelle: OLG Köln, Beschl. v. 22.03.2011 - 4 UF 29/11
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Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus
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