Ordentlicher Kündigungsgrund: Zulässige Kündigung durch Vermieter wegen unberechtigter Strafanzeige gegen diesen

Belästigungen des Vermieters durch den Mieter können grundsätzlich dazu führen, dass dem Vermieter ein Kündigungsrecht zusteht. Erstattet ein Mieter Strafanzeige wegen Betrugs und wird das Verfahren aufgrund unzureichenden Tatverdachts eingestellt, so stellt dies eine solche Belästigung für den Vermieter dar.

Im Falle einer unberechtigten Strafanzeige ist es dem Vermieter daher nicht länger zuzumuten, weiterhin an dem Mietvertrag festhalten zu müssen.

Hinweis: Vor diesem Hintergrund sei sowohl Mietern als auch Vermietern angeraten, nicht voreilig Strafanzeige gegen den jeweils anderen zu stellen. Denn wenn sich herausstellt, dass diese unberechtigt war, steht dem Betroffenen - Mieter wie Vermieter - ein Kündigungsrecht zu. Ebenso hat dieser die Möglichkeit, seinerseits Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung oder Ähnlichem zu stellen.

Quelle: AG Gummersbach, Urt. v. 12.07.2010 - 10 C 172/09


Diana Frobel - Rechtsnawältin - Cottbus

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