Geschwister als Bezugsperson: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil allein

Beantragen getrennt lebende Eltern die Übertragung der elterlichen Sorge für die jüngere, heute elf Jahre alte Tochter jeweils auf sich allein, so kann ausschlaggebend für die Entscheidung, auf wen die elterliche Sorge zu übertragen ist, sein, dass die ältere Schwester zu einer wichtigen Bezugsperson geworden ist. Das Sorgerecht ist dann auf den Elternteil zu übertragen, für den sich auch die ältere Tochter ausgesprochen hat.

Dies ist jedenfalls der Fall, wenn nicht festgestellt werden kann, dass ein Elternteil eine größere Erziehungskompetenz hat oder dass die Bindung zu einem Elternteil stärker ist.

Hinweis: Die Frage nach der Beziehung des Kindes zu seinen Geschwistern spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn die Eltern über ein Jahr nach ihrer Trennung nur in Streitereien verwickelt sind und gerade nicht das Wohl des Kindes Priorität hat.

Quelle: OLG Brandenburg, Beschl. v. 06.08.2009 - 9 UF 41/09


Diana Frobel - Rechtsanwältin  - Cottbus

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