Unterhalt

Bei einer Trennung oder Scheidung wird am häufigsten über den Unterhalt gestritten. Für Viele ist er lebensnotwendig, vor allem, wenn noch minderjährige Kinder betreut werden müssen.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens ist jedoch ein sehr komplexes Thema. Es gibt keine abschließende gesetzliche Regelung dazu. Die Düsseldorfer Tabelle, die Bremer Tabelle sowie die Unterhaltsleitlinien bilden eine wichtige Grundlage. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, dafür einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Der Rechtsanwalt überprüft für Sie ob und in welcher Höhe Sie Unterhalt gegen einen Unterhaltsverpflichteten in Betracht kommt.

Welchen Unterhalt kann ich erhalten?

Bei den Unterhaltsansprüchen wird zwischen Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt und Elternunterhalt unterschieden.

Kann ich Unterhalt für die Vergangenheit verlangen?

Bitte beachten Sie, das Unterhalt als laufende Zahlung gewährt wird und somit grundsätzlich nicht für die Vergangenheit geltend gemacht werden kann. Dies ist nur möglich, der Unterhaltsverpflichtete aufgefordert worden ist, über sein Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu geben (hierauf haben Sie einen Anspruch!) oder   wenn er in Verzug gesetzt worden ist oder wenn der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist, wenn also Unterhaltsklage erhoben worden ist. Verschwenden Sie also keine Zeit und damit möglicherweise lebensnotwendiges Geld.

Benötige ich einen Rechtsanwalt?

Mit Inkrafttreten des Familienverfahrensgesetzes (FamFG) zum 01.09.2009 wurde Anwaltszwang für unterhaltsrechtliche Verfahren eingeführt. Ab 01.09.2009 gilt demnach: In Unterhaltsverfahren herrscht Anwaltszwang, jedoch nur für das Hauptsacheverfahren. Das heißt, dass Sie den Unterhaltspflichtigen auch ohne Rechtsanwalt zur Zahlung oder Information auffordern können. Es empfiehlt sich dennoch sich fachlich beraten zu lassen. Fordern Sie zu wenig Unterhalt, kann rückwirkend auch nur der niedrige Betrag gerichtlich durchgesetzt werden.

Haben Sie Fragen zum Thema Unterhalt oder möchten Ihren Unterhaltsanspruch berechnen lassen? Rufen Sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail! Tel:  0355 75 36 77 40 | mail@kanzlei-frobel.de |  >>Kontaktformular


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Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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