Bitte keine Werbung: Aufkleber am Briefkasten gilt nicht für Gratiszeitungen

In jeden Briefkasten darf so lange Werbematerial eingeworfen werden, bis ein entsprechend angebrachter Hinweis dies untersagt oder dem Versender von Werbepost ausdrücklich mitgeteilt wird, dass man von ihm keine Werbung wünscht. Daher befinden sich an zahlreichen deutschen Briefkästen Aufkleber mit der Aufschrift "Bitte keine Werbung einwerfen!".

Ein Betroffener wehrte sich mit gerichtlichen Schritten gegen den Einwurf von Gratiszeitungen inklusive Werbebeilagen in seinen Briefkasten.

Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat. Der Einwurf von solchen kostenlosen Werbezeitungen stelle keine unzumutbare Belästigung dar. Daher dürften solche Zeitungen auch dann in den Briefkasten geworfen werden, wenn ein entsprechender Hinweis angebracht sei. Denn bei den Gratiszeitungen stehe der redaktionelle Teil im Vordergrund. Das gelte insbesondere in Bezug auf Zeitungen, die einen engen lokalen Bezug haben.

Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 14.07.2011 - I-4 U 42/11


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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