Trennung der Eltern: Alleiniges Sorgerecht der Mutter, wenn Vater im Ausland lebt

Bei der Trennung eines Paars, das gemeinsame Kinder hat, ist neben dem finanziellen Aspekt auch stets die Frage des Sorgerechts zu klären. Schwierig wird es außerdem, wenn die Ex-Partner in unterschiedlichen Städten oder gar Ländern leben.

Der Bundesgerichtshof hat einer in Deutschland lebenden Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind zugesprochen und ihr damit insbesondere das Umgangs- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Sie besaß diese Rechtsposition seit dem Ende der Beziehung zu dem in Frankreich lebenden Kindesvater, bis ein Gericht diesem das Sorgerecht übertragen hatte. Da das Kind jedoch seit seiner Geburt in Deutschland lebte, hier aufgewachsen sei und auch zur Schule gehe, sollte es nicht zu seinem Vater ins Ausland ziehen müssen, beschlossen die Karlsruher Richter. Dies gelte auch bei einer etwaigen besseren Erziehungseignung des Vaters.

Hinweis: Nicht umsonst besteht die Pflicht, im Zuge eines Scheidungsverfahrens anwaltlichen Rat einzuholen. Besteht im Wesentlichen Einigkeit über die essentiellen Dinge, wie etwa Sorgerecht, Vermögensausgleich oder Unterhaltsleistungen, so genügt die Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts.

Quelle: BGH, Beschl. v. 16.03.2011 - XII ZB 407/10


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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