Mietmangel: In Wohnräumen müssen es mindestens 20 Grad sein

Es kann vorkommen, dass eine Heizung kurzzeitig oder auch längerfristig ausfällt, so dass die Temperatur in der Wohnung sinkt. Besonders in den kalten Jahreszeiten ist dies mehr als ärgerlich, bei längerer Dauer möglicherweise sogar gesundheitsgefährdend. Daher kann in einer defekten und nicht rechtzeitig reparierten Heizung bzw. der daraus resultierenden Temperatur ein Mietmangel gesehen werden. Und dieser berechtigt den betroffenen Mieter zu einer Minderung der Mietzahlungen.

Da das Kälteempfinden von Menschen jedoch unterschiedlich ist, gestaltet sich die Frage nach der richtigen Temperatur in der Wohnung als recht schwierig. Bei wieviel Grad ist es noch warm bzw. schon kalt?

In Wohnräumen, in denen sich nicht nur vorübergehend Menschen aufhalten, wie Schlaf-, Ess- oder Wohnzimmer, muss eine Temperatur von 20 Grad erreicht werden. Dies gilt zumindest tagsüber und nicht während der gewöhnlichen Nachtzeit.

Hinweis: Ist Ihre Heizung für einen längeren Zeitraum defekt, so dass die Raumtemperatur deutlich unter 20 Grad sinkt, sollten Sie zeitnah den Vermieter informieren. Handelt dieser dann nicht rechtzeitig, haben Sie die Möglichkeit, die Miete entsprechend zu kürzen. Zuvor sollten Sie jedoch das klärende Gespräch mit dem Vermieter suchen und/oder einen Rechtsrat einholen.

Quelle: AG Köpenick, Entsch. v. 07.09.2010 - 5 C 64/09


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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