Empfang von Satelliten-Fernsehen: Kein Anspruch auf hochauflösendes Fernsehen, wenn Kabelanschluss besteht

Die Frage, ob, wo und unter welchen Voraussetzungen ein Mieter an seiner Wohnung eine Parabolantenne zum Empfang von Satelliten-Fernsehen anbringen darf, ist fast so alt wie das Satelliten-TV selbst.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter keinen Anspruch auf Genehmigung zur Anbringung einer Parabolantenne hat, wenn diese lediglich zum Empfang von TV-Programmen in hochauflösender Qualität dienen soll. Das ist dann der Fall, wenn der Vermieter dem Mieter bereits eine ausreichende Vielzahl an Programmen über einen Kabelanschluss bereitstellt.

Bei der Abwägung der jeweils grundgesetzlich geschützten gleichwertigen Rechtspositionen vom Mieter (Informationsrecht) und des Vermieters (Eigentumsrecht) ergibt sich in einem solchen Fall, dass dem Informationsbedürfnis des Mieters durch den Kabel-TV-Anschluss hinreichend Rechnung getragen wird. Der Mieter kann deshalb nicht auf die zusätzliche Anbringung einer Parabolantenne bestehen, nur um damit hochauflösende TV-Inhalte empfangen zu können.

Quelle: BGH, Beschl. v. 21.09.2010 - VIII ZR 275/09


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

Zivilrecht - Familienrecht - Mietrecht - Sozialrecht