Abiturvorbereitung: Kindergeldanspruch besteht auch für Nichtschüler

Sie können für Ihre Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich nach einem Au-pair-Auslandsaufenthalt zur Abiturprüfung anmelden, Kindergeld beantragen. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler - zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung - als Berufsausbildung an. Zur Berufsausbildung zählen alle Maßnahmen, die dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen für den angestrebten Beruf dienen. Eine Abiturprüfung ist Abschluss einer schulischen Ausbildung, mit der die allgemeine Hochschulreife erworben wird.

Hinweis: Im Gegensatz dazu können Sie für Ihr Kind, das einen Au-pair-Auslandsaufenthalt ohne theoretisch-systematischer Teilnahme am Unterricht absolviert, kein Kindergeld beantragen. Das Erfordernis des Unterrichtsbesuchs dient bei solchen Auslandsaufenthalten in erster Linie der Abgrenzung zu Urlaubsaufenthalten. Allerdings können Sie aufgrund des aktuellen BFH-Urteils für ein Kind, das sich nach der Anmeldung zur Abiturprüfung zum Au-pair-Auslandsaufenthalt entschließt oder sich während eines solchen zur Prüfung anmeldet und sich ernsthaft auf diese vorbereitet, Kindergeld beantragen - selbst wenn es im Ausland keinen theoretisch-systematischen Unterricht besucht.

Quelle: BFH v.18.03.2009 - III R 26/06


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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